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26.11.2008 16:50 Uhr Autor: PFRV AllgemeinTierquälerin kommt mit Bewährungsstrafe davon Landgericht Kiel verurteilt Christine W.Kiel (fn-press). Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie ein dreijähriges Pferdehaltungsverbot - so lautet das Urteil des Landgerichts Kiel gegen die ehemalige Weltcup-Dressureiterin Christine W.. Der 60-Jährigen, die wegen Tierquälerei angezeigt war, wurde zudem für die Dauer von drei Jahren auch der berufsmäßige Umgang mit Pferden verboten und sie muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Das Urteil wurde von der Angeklagten akzeptiert und ist somit rechtskräftig. Etwas überraschend fiel die Entscheidung am Dienstag, 25. November, dem dritten Tag von ursprünglich sieben angesetzten Verhandlungstagen.
In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren war es um Vorkommnisse auf Reitanlagen in Norderstedt und Halstenbek im Zeitraum von 2006 bis 2007 gegangen. Christine W. wurde von mehreren Reitern angezeigt, die ihre brutalen Trainingmethoden dokumentierten. Auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte auf die Vorfälle reagiert, ein Ausschlussverfahren bei den Persönlichen Mitgliedern der FN eingeleitet und Antrag auf Strafverfolgung wegen des Verdachts auf Tierquälerei gestellt. Mehr »
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