EU schreibt Chips bei Pferden vor news_001 Keine Pferdehaltung mehr ohne Equidenpass
Brüssel (Martin Stellberger) - Auch der Equidenpass erfährt eine Erweiterung. Es wird nämlich eine sogenannte „Smartcard“ in der Größe einer Scheckkarte ausgestellt, die an Stelle des Equidenpasses beim Transport des Tieres mitgeführt werden muss. Neu ist auch, dass für sämtliche Pferde ein Equidenpass erstellt werden muss, ohne den ein Pferd gar nicht mehr gehalten werden darf. Also: Selbst wenn ein lebendes Pferd, ein Maultier oder ein Esel niemals von seinem Hof weggebracht wird, ist ein Equidenpass verbindlich. Wird ein Pferd zu Fuß verbracht, muss der Pferdebesitzer bzw. Reiter oder Fahrer binnen drei Stunden den Pass vorlegen können. Darüber hinaus werden alle Equiden in einer zentralen Datenbank erfasst, in der auch Angaben zum Halter stehen werden. Dabei wird ein Pferd zunächst automatisch als „Schlachttier“ eingestuft, sofern der Besitzer nichts anderes angibt. Wird das Pferd eingeschläfert bzw. geschlachtet, muss der Transponder „unter amtlicher Aufsicht“ eingezogen und vernichtet werden. Der Equidenpass wird mit der Abmeldung aus der Datenbank ungültig. Nach dem neuen System müssen alle noch nicht registrierten Equiden bis 31.12.2009 der nun gültigen Regelung gemäß gechipt werden. Andernfalls wird ein Verbot der Haltung verordnet. Tiere, die registriert sind und einen Equidenpass haben, müssen nicht nachträglich gechipt werden. Dafür aber müssen sie in der Datenbank erfasst werden und zwar bis 31. Dezember 2009. Dies übernehmen die Zuchtverbände und die Landeskommissionen für Pferdeleistungsprüfungen. Mehr » Update: Die Leitlinien zur Pferdehaltung in Deutschland wurden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) neu überarbeitet. Hier könnt Ihr Euch die Richtlinien herunterladen »
|